Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
* Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich.
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Zum praktischen Unterricht gehören bei Ersterteilung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Nur bei Erweiterung von
(jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)
Zum praktischen Unterricht gehören bei Erweiterung die Grundausbildung sowie 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.
Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!
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