KLASSE BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Das sind zum Beispiel

  • ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.

➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

Die Klasse BE kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

Zum praktischen Unterricht gehört die Grundausbildung sowie 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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