Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Zum praktischen Unterricht gehören bei Ersterteilung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren
Vorbesitz der Klasse A1
Zum praktischen Unterricht gehören bei Erweiterung die Grundausbildung sowie 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrten.
Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!
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