Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Zum praktischen Unterricht gehören unabhängig von Ersterteilung oder Erweiterung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!
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