KLASSE A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: AM

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

Zum praktischen Unterricht gehören unabhängig von Ersterteilung oder Erweiterung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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