KLASSE A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: A1 und AM

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

Zum praktischen Unterricht gehören bei Ersterteilung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren

Vorbesitz der Klasse A1

Zum praktischen Unterricht gehören bei Erweiterung die Grundausbildung sowie 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrten.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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