Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre; 15 Jahre*)
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
*) Nur Fahrten im Inland zulässig, bis der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Zum praktischen Unterricht gehört die Grundausbildung. Besondere Ausbildungsfahrten sind nicht vorgeschrieben.
Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!
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