KLASSE B/BF 17

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*, 21 Jahre**

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: L und AM

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

** 21 Jahre für das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, aber nur im Inland

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 min.:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Zum praktischen Unterricht gehören unabhängig von Ersterteilung oder Erweiterung die Grundausbildung sowie 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Bekommt man einen regulären Führerschein?

Nein! Nach bestandener Prüfung, frühestens aber am 17. Geburtstag, wird den BF-17-Aspiranten eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die Nachweis der Fahrerlaubnis ist. Der reguläre Führerschein darf erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt werden.

Gilt die Prüfungsbescheinigung auch im Ausland?

Grundsätzlich gilt die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland.

Das österreichische Ministerium hat aber mitgeteilt, dass die Prüfungsbescheinigung in

Österreich anerkannt wird und auch dort zum Fahren in Begleitung berechtigt. Aber Achtung: Ab dem 18. Geburtstag darf mit der Prüfungsbescheinigung nicht mehr in Österreich gefahren werden. Bevor man die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens

in Österreich nutzt, sollte auf jeden Fall mit der Fahrzeugversicherung geklärt werden, ob diese auch beim Begleiteten Fahren in Österreich Versicherungsschutz bietet.

Wer darf begleiten?

Begleiten darf, wer bei Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllt:

– Mindestalter 30 Jahre alt

– Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren

– maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)

– für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung

Der/Die Begleiter/in muss in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein. Eine

nachträgliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?

Es ist zu empfehlen, dass zumindest zwei geeignete Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Damit wird eine größere Flexibilität erreicht. Begleitpersonen können auch noch nachträglich eingetragen werden.

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

Die Begleitperson soll dem jungen Fahrer ein vorwiegend zurückhaltender Beistand sein. Sie soll beratend zur Seite stehen und den Fahranfänger vor und während der Fahrt beraten und ihm Sicherheit vermitteln. Keinesfalls darf sich die Begleitperson als Fahrlehrer aufspielen.

Wann endet die Phase der Begleitung?

Sobald der junge Fahrer 18 Jahre alt ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn die Prüfungsbescheinigung noch nicht in einen regulären Führerschein umgetauscht wurde (max. 3 Monate). Die Phase der Begleitung kann sinnvoll mit einem Sicherheitstraining abgeschlossen werden. Dabei erfährt der junge Fahrer, dass das Fahrzeug im physikalischen Grenzbereich kaum noch beherrschbar ist und deshalb die Vermeidung kritischer Situationen den guten Fahrer ausmacht. Die Vorbildfunktion der Begleiter ist besonders wirkungsvoll, wenn sie zusammen mit den „Schutzbefohlenen“ das Sicherheitstraining besuchen. So zeigen sie ihnen, dass auch erfahrene Fahrer immer wieder gefordert sind, ihre Fahrfähigkeiten zu verbessern.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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