KLASSE B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B

Mindestalter: 25 Jahre

Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196): keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber

  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat,
  • eine Fahrerschulung durchlaufen hat,
  • beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 eine Beschei nigung einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann,
  • innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung die

Schlüsselzahl 196 beantragt.

In diesem Fall wird in der Fahrschule zuerst die Fahrerschulung durchgeführt und bescheinigt.

Erst danach stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in seinen Kartenführerschein.

HINWEIS

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Bonusregelung) nicht möglich ist.

Schulungsfahrzeuge

Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad der Klasse A1 zu verwenden. Als Schulungsfahrzeug darf ein Automatik-Fahrzeug verwendet werden.

Schulungsstoff

Die ausschließlich klassenspezifische theoretische Schulung muss mindestens 4 Unterrichtseinheiten (jeweils 90 min.) betragen.

Praktischer Übungsstoff

Für die fahrpraktischen Übungen müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (jeweils 90 min.) erfolgt sein.

Abschluss der Schulung

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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