Siehe Klasse B
Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen soll, ist bereits bei der behördlichen Antragstellung für die Fahrerlaubnis der Klasse B anzugeben, dass ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 FahrschAusbO nachgereicht wird oder spätestens direkt vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ausgehändigt wird.
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Erteilung einer Schlüsselzahl 197 für die Klasse B unter Vorlage des Nachweises über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 FahrschAusbO.
HINWEISE
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchte, kann auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe oder mit Automatikgetriebe ausgebildet werden.
– Ein „Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe“ ist ein Fahrzeug mit Kupplungspedal.
– Ein „Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe“ ist ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal.
Für den Umfang einer Fahrberechtigung ist entscheidend, auf welchem Fahrzeug die praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B ablegt wird.
Zu beachten ist jedoch:
– wird bei Erweiterungen auf die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1,
D1E, D und DE jeweils ein Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe verwendet, gilt für diese Klassen die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe
(Schlüsselzahl 78), ungeachtet der Schlüsselzahl 197.
Allgemeines
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Praktische Ausbildung
Eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden (à 45 min.) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln.
Testfahrt (nur mit dem Fahrlehrer)
Nach der praktischen Ausbildung erfolgt eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Abschluss
Nach Abschluss der Ausbildung bzw. Testfahrt hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis zu bescheinigen.
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