Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
Das sind zum Beispiel
➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*
Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 96):
keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber
In diesem Fall wird in der Fahrschule zuerst die Fahrerschulung durchgeführt und bescheinigt. Erst danach stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in seinen Kartenführerschein.
oder
(diese erfüllt er im Rahmen seiner Klasse-B-Ausbildung, indem er die Klasse-B-Prüfung bestanden hat). In diesem Fall kann die Schlüsselzahl 96 zusammen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B beantragt werden.
Mindestens 2,5 Stunden (150 min.)*
* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrer-
schulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.
Mindestens 3,5 Stunden (210 min.), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können.
Mindestens 1 Stunde (60 min.) für jeden Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.
Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder ähnlichen Straßen, überholen oder vorbeifahren, spezielle Teile der Straße wie Kreisverkehr, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerübergänge, lange Steigungen oder beim
Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!
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