KLASSE B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Das sind zum Beispiel

  • ein Pkw oder Lkw mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.

➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 96):

keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber

  • bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt

In diesem Fall wird in der Fahrschule zuerst die Fahrerschulung durchgeführt und bescheinigt. Erst danach stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in seinen Kartenführerschein.

oder

  • die Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse B erfüllt hat

(diese erfüllt er im Rahmen seiner Klasse-B-Ausbildung, indem er die Klasse-B-Prüfung bestanden hat). In diesem Fall kann die Schlüsselzahl 96 zusammen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B beantragt werden.

Mindestens 2,5 Stunden (150 min.)*

* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrer-

schulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.

Mindestens 3,5 Stunden (210 min.), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können.

Mindestens 1 Stunde (60 min.) für jeden Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.

  • Vorbereitung und Kontrolle der eingesetzten Fahrzeugkombination auf Verkehrs- und Betriebssicherheit,
  • Spezielle Fahrübungen, die für die Straßenverkehrssicherheit dieser Fahrzeugkombinationen von Bedeutung sind, wie rückwärts eine Kurve entlang fahren und
  • Verhaltensweisen im Verkehr, wie anfahren, auf geraden Straßen fahren, fahren in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie überqueren, Richtung wechseln einschließlich nach links und rechts abbiegen oder die Fahrbahn wechseln,

Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder ähnlichen Straßen, überholen oder vorbeifahren, spezielle Teile der Straße wie Kreisverkehr, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerübergänge, lange Steigungen oder beim

Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Für eine ausführliche Beratung melde Dich bitte gern bei uns!

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